Was regelt das Tierschutzrecht zum heutigen Zeitpunkt?
Die Schweizer Tierschutzverordnung (Art. 25 Abs. 4 TSchV) schreibt vor, dass ein Tierhalter die zumutbaren Massnahmen treffen muss, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren. Gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz (Art. 5 Abs. 3 lit. a JSG) dürfen verwilderte Hauskatzen zudem das ganze Jahr über bejagt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Erschiessen gestattet ist, bestimmt das kantonale Jagdrecht.