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kastrationspflicht
Ich will helfen

Warum muss die Kastrationspflicht auf Bundesebene gelöst werden und kann nicht den Kantonen überlassen werden?

Tierschutz ist eine Bundeskompetenz (Art. 80 BV). D.h. der Bund hat die Verantwortung, Vorschriften über den Schutz von Tieren zu erlassen. Die Kantone haben diesbezüglich keine Rechtsetzungskompetenzen. Ihnen ist lediglich der Vollzug der Tierschutzvorschriften vorbehalten. Da Massnahmen zur Bestandeskontrolle insbesondere zum Schutze des Wohlergehens der Tiere erlassen werden, handelt es sich um eine tierschutzrelevante Bestimmung, die der Bund entweder im Tierschutzgesetz oder in der dazugehörigen Tierschutzverordnung einbetten kann.