Skip to main content
 
kastrationspflicht
Ich will helfen

Fragen und Antworten

Haben Sie noch offene Fragen?

Schauen Sie in der folgenden Liste nach, ob Sie bereits eine passende Antwort finden. Wenn nicht, melden Sie uns Ihre Frage und wir werden sie so schnell wie möglich beantworten. Wir sind bemüht, diese Liste laufend anzupassen und zu ergänzen.  

Muss eine Kastrationspflicht nicht zwingend mit einem Registrierungs- und Chip-Obligatorium verbunden werden?

Ein Chip-Obligatorium wäre zwar aus tierschutzrechtlicher Sicht zu begrüssen. Eine solche Pflicht würde den Tierschutzvollzug vereinfachen und insbesondere die Hemmschwelle für das Aussetzen von Katzen erhöhen. Und eine Registierungspflicht weist auch Berührungspunkte zur Forderung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen auf. Aber dennoch handelt es sich um zwei verschiedene Anliegen. Um die beiden Themen nicht zu vermischen und um eine schnelle Lösung zur Reduktion des Katzenleids zu erzielen, haben sich die Initianten dazu entschieden, ausschliesslich die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen zum Gegenstand der vorliegenden Petition zu machen. Die Einführung einer Kastrationspflicht steht der politischen Forderung nach einem Chip-Obligatorium aber natürlich in keiner Weise im Wege.

Wie wird geprüft, dass ein Halter die Vorschrift auch einhalten wird? Muss der Vollzug nicht auch gleich sichergestellt werden?

Die Petition fordert den Bundesrat und das Parlament auf, die nötigen Massnahmen zu treffen. Entsprechend muss dabei auch über den Vollzug nachgedacht werden. Dass möglichst viele Delinquenten erwischt und bestraft werden, ist aber ohnehin nicht das primäre Ziel der Petition. Mit einer klar verankerten Pflicht sind bereits viele Vorteile verbunden: z.B. können Tierärzte ihre Kunden besser bei der Einhaltung des Gesetzes helfen und Tierschutzorganisationen würden nicht mehr Gefahr laufen, verklagt oder gar bedroht zu werden, wenn sie während einer Kastrationsaktion eine nicht markierte Katze versehentlich mitkastrieren. Ferner könnten Tierheime Findeltiere sofort kastrieren und müssten die Eigentumsübertragungsfrist von zwei Monaten nicht abwarten. Im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass die Schweizer Bevölkerung in der Regel gesetzestreu ist und die im demokratischen Prozess eingeführten Vorschriften respektiert. Wenn 80% der Schweizer Bevölkerung das Gesetz bereits freiwillig einhalten, ist bereits sehr viel für die Bekämpfung des bestehenden Katzenleids getan.

Die 100%ige Einhaltung der Kastrationspflicht kann nicht gewährleistet werden. Ergibt eine solche Pflicht daher überhaupt Sinn?

Die 100%ige Einhaltung von Rechtspflichten kann nie sichergestellt werden. So werden auch heute, trotz klar bestehendem Verbot und Bussenkatalog, nicht alle Schnellfahrer gebüsst. Dennoch wird kein Mensch fordern, deshalb das Verbot wieder aufzuheben. Dasselbe gilt mit der Kastrationspflicht. Es wird immer Personen geben, die glauben, über dem Gesetz zu stehen. Dank allen andern wird sich die Situation rund um das Katzenleid aber durch eine solche Pflicht deutlich entschärfen.

Ist eine neue gesetzliche Vorschrift wirklich nötig?

Es handelt sich nicht um eine neue Pflicht, sondern um die Konkretisierung einer bereits heute im Recht verankerten Vorschrift. Artikel 25 Absatz 4 der Tierschutzverordnung verlangt von den Tierhaltern bereits heute, zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren. Weil diese Vorschrift offensichtlich nicht ausreicht, soll sie für Freigänger-Katzen konkretisiert werden.

Wie steht es mit der Verhütungspille als Alternative?

Der Einsatz von Verhütungsmitteln ist aus verschiedenen Gründen weder sinnvoll noch verhältnismässig. Die Verhütungspille macht nur sehr kurzfristig Sinn, z.B. zur Überbrückung bis zu einer Operation und ist für einen langfristigen Einsatz nicht zu empfehlen. Die Wirksamkeit der Pille verlangt aber eine disziplinierte Verabreichung, d.h. die Katze muss die Pille regelmässig kriegen und es muss deren korrekte Verabreichung sichergestellt werden, was ein gutes und konsequentes Management des Halters voraussetzt. Ferner ist zu bedenken, dass es für die Katzen keine massgeschneiderten Pillen wie beim Menschen gibt, der heute aus Dutzenden von Produkten die für sich passende Pille auswählen kann. Für jede Katze ist deshalb die Dosierung gleich hoch, d.h. es muss mit einem groben Mittel in den Hormonhaushalt eingegriffen werden. Ferner wurden bei Katzen mit der Pille auch mehr Gebärmuttervereiterungen beobachtet.

Könnte ein Tierhalter stattdessen eine Katze auch sterilisieren statt nur kastrieren lassen?

Ja. Die Petition beabsichtigt die Populationskontrolle. Wenn ein Tierhalter für sein Tier entscheidet, es lediglich sterilisieren zu lassen, dann würde dies noch immer dem Zweck der Petition entsprechen. (vgl. auch die Frage „Was ist der Unterschied zwischen Kastration und Sterilisation?“).

Was ist der Unterschied zwischen Kastration und Sterilisation?

Bei der Sterilisation werden die Transportwege unterbrochen, um eine Fortpflanzung zu verhindern, d.h. beim Kater werden die Samenleiter und bei der Kätzin die Eileiter nur abgebunden. Bei der Kastration jedoch werden bei den Katern die Hoden und bei den Katzen die Eierstöcke vollständig entfernt. Erfahrene Tierärzte führen diese Operation in wenigen Minuten und in der Regel ohne Komplikationen für das Tier durch.

Aus Sicht des Tieres ist die blosse Sterilisation nicht zu empfehlen. Nur die Kastration bewirkt eine Beeinflussung des Hormonhaushalts, indem sie die Bildung von Sexualhormonen verhindert. Und erst dies führt zu einer Verhaltensänderung der Katze (z.B. kein Paarungsstress, weniger ausgeprägtes Revierverhalten, reduzierte Aggressivität und Kampfeslust verbunden mit Verletzungen). Die Vorteile für die Halter sind ebenfalls durch eine Sterilisation alleine nicht zu erzielen (z.B. Symptome von Rolligkeit, übelriechende Markierungen, geringeres Bedürfnis zu streunen, stärkere Menschbezogenheit).

Warum kastrieren? Gibt es nicht auch andere Massnahmen, die ebenfalls zielführend wären?

Nein. Um effektiv und nachhaltig eine Population unter Kontrolle zu bringen, muss an der Quelle angesetzt werden und das ist die Verhinderung der Geburt. Alternative Massnahmen zielen oft, wenn überhaupt, nur auf eine Symptombekämpfung, ohne wirkungsvoll an der Wurzel der Ursache anzuknüpfen. Gerade z.B. Tierheimen wird mit dieser Massnahme ebenfalls geholfen, weil damit der ununterbrochene Zustrom neuer Tiere gestoppt werden kann. Ferner sind alternative Massnahmen nicht im Interesse des Tieres selber.

Werden bei einer Katze die Eierstöcke entfernt, gibt es weniger Komplikationen. Bleiben die Eierstöcke wie bei einer blossen Sterilisation drin, läuft der Hormonfluss dauernd weiter. Das hat zur Folge, dass die Gebärmutter aktiv bleibt und sich nicht zurückentwickeln wird, was zu Gebärmutterentzündungen und in seltenen Fällen auch zu Gebärmuttertumoren führen kann. Dann muss die Katze nochmals operiert werden und es muss auch die Gebärmutter mitentfernt werden. Von der Intensität her sind beide medizinische Eingriffe (Sterilisation und Kastration) vergleichbar, weshalb es aus medizinischer Sicht verhältnismässiger ist, die Eierstöcke gleich bei der ersten Operation zu entfernen, um so auch medizinischen Komplikationen vorzubeugen.

Wieso soll die Kastrationspflicht auf Freigänger beschränkt werden?

Die Kastrationspflicht zielt darauf ab, die unkontrollierte Erhöhung der Katzenpopulation zu vermeiden. Solange eine Katze in einer Wohnung oder in einem eingezäunten Garten lebt, kommt es nicht zu unerwünschtem Nachwuchs. Bei frei streunenden Katzen ist eine ungewollte Vermehrung hingegen durchaus möglich bzw. sehr wahrscheinlich.

Verletzt die Kastration nicht die Würde der Katze, weil sie ihren Sexualtrieb nicht ausleben bzw. keine Jungtiere aufziehen kann?

Das Ausleben des Sexualtriebs und das Aufziehen von Jungtieren sind wichtige Aspekte des tierlichen Lebens, für das Wohlergehen der Tiere aber nicht zwingen notwendig. Trotzdem stellt die Kastration einen Eingriff in die Würde der Katze dar, da sie das Ausleben arttypischer Verhaltensweisen unterbindet. Der Tierwürdeschutz gilt jedoch nicht absolut. So kann eine Beeinträchtigung der Tierwürde gerechtfertigt sein, wenn dadurch höherwertige Interessen gewahrt werden. Durch die Kastration von Freigänger-Katzen kann viel Tierleid vermieden werden. Das Interesse daran, die Katzenpopulation zu kontrollieren und so unnötiges Leid einer Vielzahl von Tieren zu verhindern, überwiegt das Interesse des einzelnen Tieres am Ausleben des Sexual- und Aufzuchttriebs, der durch die Kastration ohnehin massiv reduziert wird. Der Eingriff in die Tierwürde ist somit gerechtfertigt.