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kastrationspflicht
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Wird mit einer Kastrationspflicht in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Tierhalter eingegriffen?

Eine Kastrationspflicht greift zwar in die Eigentumsrechte der Halter ein. Allerdings hat der Gesetzgeber stets verschiedene Interessen und Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Im konkreten Beispiel steht der Eigentumsfreiheit des Halters das Wohl der Katzen gegenüber. Der Gesetzgeber hat also nicht nur das Eigentum der Halter zu respektieren, sondern muss auch das Wohl der Tiere garantieren. Das Tierschutzrecht setzt der willkürlichen Eigentumsausübung des Halters generell Grenzen. Auch in anderen Erlassen sind zudem Eingriffe in die Eigentumsrechte von Tierhaltern vorgesehen. Zu denken ist dabei etwa an die im Tierseuchenrecht enthaltene Chippflicht für Hunde.

Durch eine Kastrationspflicht kann das Katzenelend in der Schweiz minimiert werden. Das Wohlergehen vieler Tiere steht hier klar über den Eigentumsinteressen der Halter. Da eine Kastrationspflicht zudem nur so weit in die Eigentumsrechte des Halters eingegriffen wird, wie es für die Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist, handelt es sich somit um eine verhältnismässige Massnahme.