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kastrationspflicht
Ich will helfen

Werden Halter, die ihre Katze nicht kastrieren lassen wollen, diese nicht einfach einsperren? Wäre das nicht tierschutzwidrig?

Die reine Wohnungshaltung von Katzen ist gemäss dem Schweizer Tierschutzrecht zulässig. Katzen sind in ihrem Raumbedarf sehr anpassungsfähig, sofern sie von Anfang an als Wohnungskatzen gehalten werden. Nicht artgerecht wäre es, eine Katze, die Freigang gewohnt ist, in eine Wohnung zu sperren. Aus diesem Grund sollte sich jeder Halter vorgängig überlegen, ob er seine Katze kastrieren lassen oder sich eine Wohnungskatze anschaffen möchte.

Wohnungskatzen müssen ebenfalls tiergerecht gehalten werden, anderenfalls liegt ein Gesetzesverstoss vor. Abgesehen davon werden die betreffenden Halter auch merken, welche Nachteile die Haltung von Wohnungskatzen mit sich bringt und überlegen müssen, ob sie das wirklich wollen. Es sind z.B. genügend Katzenklos und Kratzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Zudem besteht keine Garantie, dass sich auch eine angemessen umsorgte Wohnungskatze aus Langeweile nicht einmal an die Möbel macht. Wollen diese Halter nur einmal einen Wurf Katzenkinder haben, werden sie diese nicht das ganze Leben lang in der Wohnung halten.