Ist eine neue gesetzliche Vorschrift wirklich nötig?
Es handelt sich nicht um eine neue Pflicht, sondern um die Konkretisierung einer bereits heute im Recht verankerten Vorschrift. Artikel 25 Absatz 4 der Tierschutzverordnung verlangt von den Tierhaltern bereits heute, zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren. Weil diese Vorschrift offensichtlich nicht ausreicht, soll sie für Freigänger-Katzen konkretisiert werden.