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kastrationspflicht
Ich will helfen
Katzenpyramide

Anlass/Hintergrund

Das Katzenelend in der Schweiz ist gross.

Die Katze zählt zu des Schweizers liebsten Heimtieren. Hochrechnungen zu Folge leben ca. 1,4 Millionen Katzen in unserem Land (vgl. BLV oder VHN).

Hunderttausende von Katzen sind jedoch herrenlos. Sie vegetieren auf Bauernhöfen, auf Fabrikarealen, in Schrebergärten oder in Gärtnereien vor sich hin. Niemand fühlt sich für sie verantwortlich. Hunger, Krankheiten und Unfälle machen ihnen das Leben schwer. Gegen dieses Elend will kaum jemand etwas unternehmen.

Das Wachstum der Katzenpopulation wird nicht kontrolliert und die Zahl der Katzen nimmt schnell zu (vgl. Katzen-Geburtenpyramide). Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Einerseits pflanzen sich die herrenlosen Tiere untereinander fort. Andererseits tragen Freigänger-Katzen, welche von ihren Haltern nicht kastriert werden, massgeblich zu einem unkontrollierten Wachstum der Streunerpopulation bei, indem sie sich mit anderen herrenlosen oder Freigänger-Katzen paaren und so ständig für weiteren Nachwuchs sorgen.

Die Schweizer Tierschutzverordnung (Art. 25 Abs. 4 TSchV) schreibt vor, dass ein Tierhalter die zumutbaren Massnahmen treffen muss, um zu verhindern, dass sich seine Tiere übermässig vermehren. Dennoch werden in der Schweiz jährlich schätzungsweise 100’000 unerwünschte Katzen getötet, das heisst erschlagen, ertränkt, erstickt, erschossen oder eingeschläfert. Gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz (Art. 5 Abs. 3 lit. a JSG) dürfen verwilderte Hauskatzen zudem das ganze Jahr über bejagt werden. Das Parlament hat es 2013 unterlassen, diese Bestimmung aus dem Jagdgesetz zu entfernen (vgl. Motion Nr. 11.3664). Ob und unter welchen Voraussetzungen das Erschiessen gestattet ist, entscheidet das kantonale Jagdrecht.

Das Tierschutzrecht sieht also eine Populationskontrolle vor, regelt aber nicht die wirkungsvolle Umsetzung. Im Ergebnis findet deshalb keine Bestandesregulierung statt. Anstatt über eine Kastrationspflicht zu sprechen, die das Problem der Überpopulation nachhaltig an der Wurzel packen würde und künftiges Leid präventiv verhindern könnte, nimmt man weiterhin in Kauf, dass Katzen auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Die systematische Kastration von Freigänger-Katzen ist eine verhältnismässige und „humane“ Massnahme, um den Bestand der Katzen effektiv und nachhaltig zu regulieren.

Weil der aktuelle Wortlaut des Art. 25 Abs. 4 TSchV offensichtlich nicht ausreicht, um die Katzenpopulation tiergerecht zu regulieren, braucht es eine weitere steuernde Massnahme. Die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung ist entsprechend anzupassen und eine zwingende Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen aufzunehmen.

Eine Kastrationspflicht für Katzen wurde im Ausland bereits an verschiedenen Orten erfolgreich eingeführt. So passen z.B. in Deutschland gestützt auf § 13b Tierschutzgesetz die verschiedene Städte/Gemeinden ihre Kommunalverordnungen an. Eine Liste der deutschen Städte/Gemeinden mit einer Katzenkastrationspflicht findet sich hier: Tierschutzbund.de. Für Österreich vgl. Anlage 1, Art. 2 Abs. 10 der 2. Tierhaltungsverordnung. 

Katzen-Geburtenpyramide
 
Katzenpyramide